Alle Mitwirkenden am Internetauftritt bsign.de arbeiten ständig daran, die Webseiten redaktionell und technisch so barrierefrei wie möglich zu programmieren und zu gestalten.
Dazu wenden wir so weit wie möglich die vom World Wide Web Consortium (W3C) veröffentlichten Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG) an. Die Richtlinien beschreiben, wie Menschen mit Behinderungen einen besseren Zugang zu Webinhalten erhalten können. Die Webseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 stehen.
Nicht nur die Browser, auch spezielle technische Hilfsmittel zur Nutzung von Webseiten entwickeln sich permanent weiter. Wir optimieren dazu unsere Webseiten kontinuierlich auch für diese Hilfsmittel. So erreichen wir, dass unser Webangebot für alle Besucher leichter zu nutzen ist. Wir bitten um etwas Geduld im Hinblick auf etwaige Barrieren auf bsign.de. Der ständige Prozess der Weiterentwicklung erfordert auch immer wieder Eingriffe in die Programmierung. Diese können jeweils einige Zeit in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie: Sie können sich die Nutzung unseres Webangebots an Ihrem stationären Rechner bzw. mobilen Gerät erleichtern. Dazu bieten die Geräte eine Vielzahl von Einstellungsmöglichkeiten (Kontrast, Farben, …). Nutzen Sie dazu bitte die Systemeinstellungen Ihrer jeweiligen Geräte und passen Sie die Konfiguration Ihren Bedürfnissen an.
Wenn Sie in unserem Angebot auf Barrieren stoßen, wenn etwas nicht funktioniert oder Sie Anregungen für Verbesserungen haben, kontaktieren Sie uns bitte. Jede Rückmeldung freut uns und hilft uns, das Angebot zu verbessern.
Sollten Sie Hinweise für uns haben oder Ihnen Mängel bezüglich der barrierefreien Gestaltung unseres Angebots auffallen, wenden Sie sich bitte an:
An das Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen ist seit dem 23. September 2019 eine Schlichtungsstelle angegliedert. Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie dort einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Informationen hierzu gibt es auch auf der Homepage der Landesbeauftragen für Menschen mit Behinderungen: https://www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de/DE/Die-Beauftragte/beauftragte_node.html. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Diese Erklärung wurde am 6. Dezember 2023 veröffentlicht und am 07. Februar 2024 zuletzt aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.